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Umsatzsteuer · 29.07.2026

Kleinunternehmerregelung: die Grenzen und ihre Tücken

Seit 2025 gilt eine neue Systematik. Wer die Grenzen unterjährig reißt, verliert den Status sofort. Das trifft besonders wachsende Betriebe.

Welche Grenzen gelten?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG greift, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 EUR nicht überschreitet. Umsätze bleiben dann von der Umsatzsteuer befreit, im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug.

Warum ist die zweite Grenze kritisch?

Wird die Grenze von 100.000 EUR im laufenden Jahr überschritten, endet die Kleinunternehmereigenschaft sofort mit diesem Umsatz. Alle danach ausgeführten Leistungen sind steuerpflichtig. Wer das zu spät bemerkt, hat Rechnungen ohne Umsatzsteuer geschrieben und schuldet sie trotzdem.

Wann lohnt der freiwillige Verzicht?

Bei hohen Investitionen oder überwiegend gewerblichen Kunden ist der Verzicht auf die Regelung oft günstiger, weil der Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Der Verzicht bindet allerdings für fünf Kalenderjahre, deshalb sollte er gerechnet und nicht aus dem Bauch entschieden werden.

Was empfehlen wir?

Wer in der Nähe der Grenzen wirtschaftet, sollte den Umsatz laufend im Blick behalten und nicht erst im Jahresabschluss. In der digitalen Buchhaltung ist das eine Auswertung, die monatlich mitläuft.