Gestaltung · 15.07.2026
Investitionsabzugsbetrag: Steuer verschieben, Liquidität behalten
Mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG lassen sich geplante Anschaffungen steuerlich vorziehen. Das senkt die Steuerlast im laufenden Jahr, verlangt aber Disziplin.
Wie funktioniert der Abzug?
Für künftige Anschaffungen beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Kosten gewinnmindernd abgezogen werden, insgesamt höchstens 200.000 EUR. Der Gewinn des Abzugsjahres sinkt, ohne dass bereits Geld geflossen ist.
Wer darf ihn nutzen?
Voraussetzung ist eine Gewinngrenze von 200.000 EUR im Wirtschaftsjahr vor der Investition, unabhängig von der Gewinnermittlungsart. Das Wirtschaftsgut muss im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr überwiegend betrieblich genutzt werden.
Wo ist das Risiko?
Bleibt die Investition innerhalb von drei Jahren aus, wird der Abzug rückwirkend im ursprünglichen Jahr aufgelöst und verzinst. Aus der Steuerersparnis wird dann eine Nachzahlung samt Zinsen. Der Abzug eignet sich deshalb nur für Investitionen, die tatsächlich geplant sind, nicht als reines Gestaltungsinstrument am Jahresende.
Wie gehen wir damit um?
Wir schauen unterjährig auf das Ergebnis und sprechen über Investitionen, solange sie noch gestaltbar sind. Ob der Abzug sinnvoll ist, hängt vom erwarteten Ergebnis der Folgejahre ab und wird bei uns durchgerechnet, bevor er in die Erklärung geht.